Welche Unternehmen und Personen fallen unter das Postgesetz?

Erstellt von BdKEP Support, Geändert am So, 22 Sep um 2:12 NACHMITTAGS von BdKEP Support

Bezüglich der betroffenen Unternehmen gibt es keine größeren Änderungen im neuen Postgesetz. Dieses Gesetz gilt für alle Unternehmen und Personen, die inländische oder grenzüberschreitende Postdienstleistungen erbringen. (§ 1 Anwendungsbereich)


"Postdienstleistungen“ sind die gewerbsmäßige Beförderung von 

  1. Briefsendungen, 
  2. Paketen (= adressierte Sendungen bis 31,5 Kilogramm Gewicht, die Waren mit oder ohne Handelswert enthalten),
  3. Warensendungen oder 
  4. Büchern, Katalogen, Zeitungen oder Zeitschriften, soweit diese durch Anbieter befördert werden, die Postdienstleistungen über Gegenstände nach Buchstabe a, b oder c) erbringen


Beförderung“ ist das Abholen, Sortieren, Weiterleiten oder Zustellen von Postsendungen an Empfängerinnen und Empfänger. (§ 3 Begriffsbestimmungen)


Das bedeutet, Unternehmen aus folgenden Teilbranchen können betroffen sein. 

Nach dem altem Postgesetz waren ca. 14.000 "echte" KEP Dienste aus diesen Teilbranchen angezeigt. 

  • Express- und Overnightzustellung
  • Stadtkurier
  • Lastenradkurier
  • Kurierdienst – Direkttransport
  • Pharmatransport
  • medizinische Probentransport
  • Ersatzteiltransport (bspw. zu Werkstätten oder in die Landwirtschaft)
  • Servicedienstleistungen (bspw. als Kombination von Transport und Montage)
  • Dokumententransport
  • Auslieferung von Sendungen aus Einzelhandelsfilialen an Kunden

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