Das neue Postgesetz - korrekte Bezeichnung "Gesetz zur Modernisierung des Postrechts - Gesetz (PostModG) wurde am 18.07.2024 im Bundesanzeiger veröffentlicht und ist seitdem gültig. Hier ist eine klickbare Version nutzbar.
Grundsätzlich sind keine Übergangsfristen vorgesehen. Ausnahmen sind einige Berichtspflichten sowie die Eintragungspflicht für KEP Unternehmen, die vor dem 18.07.2024 bei der Bundesnetzagentur nach dem § 36 Anzeigepflicht alten Postgesetz angezeigt waren. Dies Unternehmen haben maximal 2 Jahre Zeit, den Eintrag im Anbieterverzeichnis zum beantragen. Es werden voraussichtlich Aufrufe geben, sich zu registrieren, dann ist die 24 Monatsfrist entsprechend kürzer.
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