Das neue Postgesetz (Postrechtsmodernisierungsgesetz) hat folgende Zielstellungen: (§ 2 Regulierungsziele)
- die Sicherstellung einer flächendeckenden Grundversorgung mit Postdienstleistungen zu erschwinglichen Preisen (Universaldienst),
- die Sicherstellung eines chancengleichen und funktionsfähigen Wettbewerbs auf den Märkten des Postsektors, insbesondere auch im ländlichen Raum,
- die Wahrung der Interessen der Kundinnen und Kunden, insbesondere der Verbraucherinnen und Verbraucher, im Postsektor,
- die ökologisch nachhaltige Erbringung von Postdienstleistungen,
- die Förderung angemessener und sicherer Arbeitsbedingungen im Postsektor,
- die Wahrung der Interessen der öffentlichen Sicherheit und des Postgeheimnisses und
- die Sicherstellung der Versorgung mit Postdienstleistungen in Krisen- und Katastrophenfällen.
Besonders hervorzuheben sind die Regelungen zur Einhaltung der Arbeitsbedingungen bei der Beauftragung von Nachunternehmen. Das Gesetz hat neue Vorgaben eingeführt, die umfassend geprüft und eingehalten werden müssen. Insbesondere betrifft dies:
- Eintrag ins Anbieterverzeichnis: Eine neue Pflicht für Postdienste, die eine verlässliche und aktuelle Übersicht aller zugelassenen Postunternehmen gewährleisten soll.
- Umfangreiche Prüfpflichten: Auftraggeber, die Nachunternehmen für die Paketzustellung einsetzen, müssen nun detaillierte Prüfungen vornehmen, um die Einhaltung von Arbeitsstandards sicherzustellen.
- Regelungen zur Zustellung von schweren Sendungen: Neue Vorgaben regeln die Kennzeichnug und Zustellung von Sendungen über 10 kg und über 20 kg, um die Sicherheit und Effizienz der Zustellung zu gewährleisten.
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