Wer muss im Anbieterverzeichnis eingetragen sein?

Erstellt von BdKEP Support, Geändert am Mi, 25 Sep um 12:29 VORMITTAGS von BdKEP Support

Alle Unternehmen, die Postdienstleistungen in Deutschland anbieten, müssen im Anbieterverzeichnis der Bundesnetzagentur eingetragen sein. Dies gilt unabhängig von der Größe des Unternehmens oder dem Umfang der angebotenen Postdienstleistungen.


Die Seite der Bundesnetzagentur zum Anbieterverzeichnis ist hier zu erreichen: 
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/Post/Anbieterverzeichnis/start.html

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