"Postdienstleistungen“ sind die gewerbsmäßige Beförderung von
- Briefsendungen,
- Paketen (= adressierte Sendungen bis 31,5 Kilogramm Gewicht, die Waren mit oder ohne Handelswert enthalten),
- Warensendungen oder
- Büchern, Katalogen, Zeitungen oder Zeitschriften, soweit diese durch Anbieter befördert werden, die Postdienstleistungen über Gegenstände nach Buchstabe a, b oder c) erbringen
„Beförderung“ ist das Abholen, Sortieren, Weiterleiten oder Zustellen von Postsendungen an Empfängerinnen und Empfänger. (§ 3 Begriffsbestimmungen)
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