Was ist die Selbstauskunft aus dem Schuldnerverzeichnis gemäß § 882 f Abs. 1 Nr. 2 Zivilprozessordnung (ZPO)?

Erstellt von BdKEP Support, Geändert am Mo, 23 Sep um 10:11 NACHMITTAGS von BdKEP Support

Die Selbstauskunft aus dem Schuldnerverzeichnis gemäß § 882f Abs. 1 Nr. 2 der Zivilprozessordnung (ZPO) ist ein offizielles Dokument, das Auskunft darüber gibt, ob eine Person im Schuldnerverzeichnis eingetragen ist. Das Schuldnerverzeichnis dient dazu, zahlungsunfähige oder zahlungsunwillige Personen zu erfassen, die aufgrund von Zwangsvollstreckungen oder anderen Verfahren ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachgekommen sind. Wenn keine Einträge vorliegen, wird dies ebenfalls mit der Auskunft bestätigt. Es handelt sich also um einen Nachweis darüber, ob eine Person als säumiger Schuldner geführt wird.


Jetzt hier beantragen: https://www.vollstreckungsportal.de/




War dieser Artikel hilfreich?

Das ist großartig!

Vielen Dank für das Feedback

Leider konnten wir nicht helfen

Vielen Dank für das Feedback

Wie können wir diesen Artikel verbessern?

Wählen Sie wenigstens einen der Gründe aus

Feedback gesendet

Wir wissen Ihre Bemühungen zu schätzen und werden versuchen, den Artikel zu korrigieren