Die Selbstauskunft aus dem Schuldnerverzeichnis gemäß § 882f Abs. 1 Nr. 2 der Zivilprozessordnung (ZPO) ist ein offizielles Dokument, das Auskunft darüber gibt, ob eine Person im Schuldnerverzeichnis eingetragen ist. Das Schuldnerverzeichnis dient dazu, zahlungsunfähige oder zahlungsunwillige Personen zu erfassen, die aufgrund von Zwangsvollstreckungen oder anderen Verfahren ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachgekommen sind. Wenn keine Einträge vorliegen, wird dies ebenfalls mit der Auskunft bestätigt. Es handelt sich also um einen Nachweis darüber, ob eine Person als säumiger Schuldner geführt wird.
Jetzt hier beantragen: https://www.vollstreckungsportal.de/
War dieser Artikel hilfreich?
Das ist großartig!
Vielen Dank für das Feedback
Leider konnten wir nicht helfen
Vielen Dank für das Feedback
Feedback gesendet
Wir wissen Ihre Bemühungen zu schätzen und werden versuchen, den Artikel zu korrigieren