Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Beschäftigten bei einem Unfallversicherungsträger anzumelden. Dazu zählen vor allem die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen. Inhalte der Bescheinigung sind, Name des Unternehmens, Name und Adresse des zuständigen Unfallversicherungsträgers, Bestätigung der Anmeldung zur Unfallversicherung.
Anmeldebescheinigung des gesetzlichen Unfallversicherungsträgers gemäß § 192 SGB VII
War dieser Artikel hilfreich?
Das ist großartig!
Vielen Dank für das Feedback
Leider konnten wir nicht helfen
Vielen Dank für das Feedback
Feedback gesendet
Wir wissen Ihre Bemühungen zu schätzen und werden versuchen, den Artikel zu korrigieren