Was ist die Anmeldebescheinigung des gesetzlichen Unfallversicherungsträgers gemäß § 192 SGB VII?

Erstellt von BdKEP Support, Geändert am Di, 24 Sep um 4:04 NACHMITTAGS von BdKEP Support

Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Beschäftigten bei einem Unfallversicherungsträger anzumelden. Dazu zählen vor allem die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen. Inhalte der Bescheinigung sind, Name des Unternehmens, Name und Adresse des zuständigen Unfallversicherungsträgers, Bestätigung der Anmeldung zur Unfallversicherung.


Anmeldebescheinigung des gesetzlichen Unfallversicherungsträgers gemäß § 192 SGB VII

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