Was ist die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes?

Erstellt von BdKEP Support, Geändert am Di, 24 Sep um 2:22 NACHMITTAGS von BdKEP Support

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes ist ein offizielles Dokument, das bestätigt, dass der Antragsteller (ein Unternehmen oder eine Person) keine offenen Steuerschulden beim Finanzamt hat. Sie dient als Nachweis dafür, dass der Antragsteller seine steuerlichen Pflichten ordnungsgemäß erfüllt hat und somit "unbedenklich" ist, was bedeutet, dass er keine laufenden Steuerverbindlichkeiten oder andere finanzielle Verpflichtungen gegenüber dem Finanzamt hat.


Die Bescheinigung kann schriftlich oder oft auch online beim zuständigen Finanzamt beantragt werden. Dabei sind in der Regel folgende Angaben notwendig: Steuernummer oder Steuer-ID.,  Grund der Beantragung (z. B. für öffentliche Aufträge oder eine Gewerbeanmeldung). Der Antrag kann formlos gestellt werden, wobei einige Finanzämter auch Formulare dafür bereitstellen.


In der Regel ist die Ausstellung der Unbedenklichkeitsbescheinigung kostenlos. Es können jedoch je nach Bundesland oder Finanzamt Verwaltungsgebühren anfallen.

Für Berlin gilt beispielsweise folgendes:


Hinweis zu den Gebühren

  • Wenn mit der Ausstellung ein überwiegend öffentliches Interesse verfolgt wird (z. B. bei der Bewerbung um öffentliche Aufträge), kann diese Gebühr nach Prüfung durch das Finanzamt ggf. entfallen. Hierfür ist bei Antragstellung anzugeben für welchen Zweck die Bescheinigung ausgestellt und wem sie vorgelegt werden soll. Fehlen derartige Angaben wird vom Vorliegen einer Gebührenpflicht ausgegangen.
  • Wird mit der Ausstellung der Bescheinigung kein öffentliches Interesse verfolgt oder wollen Sie nicht angeben, für welchen Zweck die Bescheinigung ausgestellt werden soll, ist die Ausstellung der Bescheinigung gebührenpflichtig. In diesem Fall ist die Gebühr bereits mit Antragstellung zu überweisen. Ausführungen dazu, wie Sie Zahlung an das Finanzamt vornehmen können, finden Sie unter "Weiterführende Informationen". In der Überweisung sind die Steuernummer, für die die Bescheinigung auszustellen ist, und das zuständige Finanzamt zu benennen. Als Zahlungsgrund geben Sie bitte „Verwaltungsgebühren“ an. (17,90 Euro)


Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist in der Regel nur für einen bestimmten Zeitraum gültig, meist zwischen drei und sechs Monaten, da sich die steuerlichen Verhältnisse ändern können. Das ist deshalb wichtig, dass die Bescheinigung während der Antragstellung gültig sein muss.


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