Was sind strafrechtlich relevante Verstöße?

Erstellt von BdKEP Support, Geändert am Di, 24 Sep um 3:49 NACHMITTAGS von BdKEP Support

Wenn es heißt, dass für einen bestimmten Verstoß eine strafrechtliche Verfolgung vorgesehen ist, bedeutet dies, dass ein Verhalten oder eine Handlung nach dem Gesetz als Straftat definiert ist und von den Strafverfolgungsbehörden (Polizei, Staatsanwaltschaft, Gerichte) verfolgt und geahndet werden kann. Eine strafrechtliche Verfolgung umfasst die Ermittlung, Anklage und gegebenenfalls Verurteilung der Person, die diese Tat begangen hat.


Zu den strafrechtlich relevanten Verstößen gehören beispielsweise:


1. Körperverletzung (§ 223 StGB) 

Die vorsätzliche oder fahrlässige körperliche Misshandlung oder Schädigung der Gesundheit einer anderen Person.


2. Totschlag (§ 212 StGB) 

Vorsätzliches Töten eines Menschen ohne die speziellen Merkmale des Mordes.


3. Mord (§ 211 StGB) 

Vorsätzliches Töten eines Menschen unter erschwerenden Umständen, wie Heimtücke oder aus niedrigen Beweggründen.


4. Raub (§ 249 StGB) 

Die gewaltsame Wegnahme von fremdem Eigentum unter Einsatz von Gewalt oder Drohungen.


5. Diebstahl (§ 242 StGB) 

Rechtswidrige Wegnahme einer fremden beweglichen Sache mit der Absicht, diese zu behalten.


6. Unterschlagung (§ 246 StGB) 

Die Aneignung einer fremden Sache, die man bereits besitzt, ohne sie dem rechtmäßigen Besitzer zurückzugeben.


7. Betrug (§ 263 StGB) 

Täuschung über Tatsachen, um sich oder anderen einen Vermögensvorteil zu verschaffen, wodurch das Vermögen des Opfers geschädigt wird.


8. Untreue (§ 266 StGB) 

Vorsätzlicher Missbrauch einer Vertrauensstellung, um jemandem einen Vermögensschaden zuzufügen.


9. Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG) 

Das Führen eines Fahrzeugs ohne die dafür erforderliche Fahrerlaubnis.


10. Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB) 

Führen eines Fahrzeugs unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen.


11. Unfallflucht (§ 142 StGB) 

Unerlaubtes Verlassen des Unfallorts nach einem Verkehrsunfall, ohne die Feststellung der eigenen Person zu ermöglichen.


12. Besitz von Betäubungsmitteln (§ 29 BtMG) 

Unerlaubter Besitz von Drogen oder Betäubungsmitteln.


13. Handel mit Drogen (§ 29 BtMG) 

Unerlaubter Verkauf, Vertrieb oder Handel mit Betäubungsmitteln.


14. Urkundenfälschung (§ 267 StGB) 

Das Verfälschen oder Erstellen einer falschen Urkunde, um diese als echt auszugeben.


15. Hausfriedensbruch (§ 123 StGB) 

Das widerrechtliche Betreten oder Verweilen auf einem fremden Grundstück oder in einer Wohnung.


16. Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (§ 113 StGB) 

Gewalt oder Drohung gegen einen Beamten während einer Diensthandlung, um diese zu verhindern.


17. Bestechung und Bestechlichkeit (§§ 299 ff. StGB) 

Annahme oder Angebot von Vorteilen, um Amtsträger oder Geschäftsleute zu beeinflussen.


18. Sexueller Missbrauch (§§ 176 ff. StGB) 

Sexuelle Handlungen an Personen, die unter dem Schutzalter stehen oder sich in einer hilflosen Lage befinden.


19. Vergewaltigung (§ 177 StGB) 

Erzwingung sexueller Handlungen durch Gewalt, Drohungen oder Ausnutzung einer schutzlosen Lage.


20. Umweltverschmutzung (§§ 324 ff. StGB) 

Vorsätzliche oder fahrlässige Verunreinigung von Luft, Wasser oder Boden durch gefährliche Stoffe.


21. Illegale Abfallentsorgung (§ 326 StGB) 

Die unbefugte Entsorgung von gefährlichen Abfällen, wodurch die Umwelt oder Menschen gefährdet werden.


22. Landfriedensbruch (§ 125 StGB) 

Beteiligung an einer gewalttätigen Menschenansammlung, die die öffentliche Ordnung stört oder gefährdet.


23. Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen (§ 266a StGB) 

Arbeitgeber führen die Sozialversicherungsbeiträge für ihre Beschäftigten nicht ordnungsgemäß an die zuständigen Stellen ab.


24. Schwarzarbeit (§ 266a StGB) 

Illegale Beschäftigung von Arbeitnehmern, ohne die erforderlichen Sozialversicherungsbeiträge abzuführen.


25. Fahrlässige Körperverletzung 

Verursachung von Verletzungen durch Missachtung der Arbeitsschutzvorschriften.


26. Fahrlässige Tötung (§ 222 StGB) 

Tötung einer Person durch fahrlässiges Verhalten, z. B. aufgrund unzureichender Arbeitsschutzmaßnahmen.


Unterlage: BNetzA-Vorlage für die Erklärung


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