Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach § 30(5) BZRG: Wird direkt an die Behörde übermittelt, enthält allgemeine Vorstrafen und dient der Prüfung gesetzlicher Voraussetzungen für eine Tätigkeit oder Erlaubnis.
Erweitertes Führungszeugnis nach § 30a BZRG: Wird für Tätigkeiten mit Kindern, Jugendlichen oder schutzbedürftigen Personen benötigt und enthält zusätzliche Informationen über bestimmte Verurteilungen, die den Schutz dieser Personengruppen betreffen.
Diese beiden Arten von Führungszeugnissen dienen unterschiedlichen Zwecken und bieten jeweils eine spezifische Sicherheit, um sicherzustellen, dass Personen, die in sensiblen Bereichen arbeiten, keine relevanten Vorstrafen haben, die sie für solche Tätigkeiten ungeeignet machen könnten.
Das erweiterte Führungszeugnis und das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde unterscheiden sich in ihrem Anwendungsbereich und ihrem Inhalt.
Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
Das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde, auch als Behördenführungszeugnis bezeichnet, wird direkt an die angegebene Behörde gesendet. Es enthält Informationen über alle relevanten strafrechtlichen Verurteilungen, die im Bundeszentralregister eingetragen sind. Diese Art des Führungszeugnisses wird benötigt, um sicherzustellen, dass die betreffende Person keine Vorstrafen hat, die gegen gesetzliche Anforderungen für bestimmte Tätigkeiten oder Genehmigungen verstoßen.
Direkt an die Behörde: Das Führungszeugnis wird nicht der anfragenden Person ausgehändigt, sondern direkt an die entsprechende Behörde geschickt.
Allgemeine Vorstrafen: Es enthält Eintragungen über alle rechtskräftigen Verurteilungen, die für die Entscheidung der Behörde relevant sind.
Erweitertes Führungszeugnis
Das erweiterte Führungszeugnis wird benötigt, wenn Personen in Bereichen tätig sind, in denen sie Kontakt zu Kindern, Jugendlichen oder anderen besonders schutzbedürftigen Personengruppen haben. Es umfasst nicht nur die Einträge des normalen Führungszeugnisses, sondern auch bestimmte Verurteilungen, die bei allgemeinen Führungszeugnissen eventuell nicht aufgeführt würden, insbesondere solche, die den Schutz von Minderjährigen betreffen.
Schutz von Minderjährigen: Dieses Führungszeugnis ist insbesondere für Tätigkeiten notwendig, bei denen es um den Schutz von Kindern und Jugendlichen geht, zum Beispiel in Schulen, Kindergärten oder Jugendorganisationen.
Zusätzliche Eintragungen: Es enthält detailliertere Informationen über Verurteilungen, insbesondere solche im Bereich der Sexualdelikte und anderer Straftaten, die einen direkten Einfluss auf die Eignung der Person für die Arbeit mit Minderjährigen haben.
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